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Wenn Sie kindergeldberechtigt sind, müssen Sie um das Kindergeld zu erhalten dieses auch beantragen. Wer zum ersten Mal Kindergeld beantragt, wird sich fragen wo und wie er das machen soll. Hierbei gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Alle Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, beantragen Kindergeld über Ihren Arbeitgeber. Alle anderen Personen beantragen das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse.
Berufsgruppe | Antragsstelle |
---|---|
Beamte | Arbeitgeber |
nicht Beamte | zuständige Familienkasse |
Infolinks: Wer ist Kindergeldberechtigt Kindergeld für Beamte
Der Antrag auf Kindergeld ist immer schriftlich bei der zuständigen Familienkasse einzureichen. Dar Antrag soll , muss aber nicht, mit den bei der Familienkasse entsprechenden Formular schriftlich und persönlich unterschrieben eingereicht werden. Für die erstmalige Antragstellung ist Das Formular "KG1" mit der "Anlage Kind" einzureichen. Die "Anlage Kind" muss für jedes Kind extra ausgefüllt werden. Hat man zum Beispiel Zwillinge erhalten, muss die "Anlage Kind" 2 mal ausgefüllt werden.
Ab 2016 ist es verpflichtend bei der Kommunikation mit der Familienkasse die Steuer ID anzugeben. Sowohl die Kindergeldberechtigten als auch die Kinder müssen von der Familienkasse durch die Steuer-ID zu identifizieren sein. Die Steuer ID erhält man bei der Geburt.Fall sie Ihre Steuer ID nicht mehr wissen auf jeder Lohnsteuerbescheinigung finden Sie die Steuer-Identifikationsnummer (auch TIN genannt oder Taxification Identification Number).
Kindergeld kann man schon vor der Geburt beantragen, allerdings wird der Antrag erst Wirksamkeit, wenn die Geburtsurkunde nach der Geburt nachgereicht wird. Daher ist es meist sinnvoll den Antrag sofort nach der Geburt mit Geburtsurkunde einzureichen. Die Bearbeitung des Antrages beträgt meist etwa einen Monat. Das Kindergeld wird nach positivem Bescheid ab dem Monat der Geburt monatlich ausbezahlt. Der Geburtsmonat wird dabei als Monatsbetrag komplett überwiesen. Sprich ist die Geburt am 31.März erhalten sie das komplette Kindergeld für diesen Monat ausbezahlt.
Kindergeld kann bis zu vier Jahren rückwirkend beantragt werden. Dabei ist der Zeitpunkt der Antragstellung ausschlaggebend. Für Kinder die z.B 2011 geboren sind haben eine Verjährungsfrist bis zum 31.12.2015.
Formular Erstantrag Kindergeld | Formulare zum Downloaden |
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Antrag auf Kindergeld (KG1) | Download Antrag Kindergeld KG1 |
AnLage Kind | Anlage Kind |
Das sind die beiden Standardformulare zum Kindergeldantrag. Alle Formulare und eine Ausfüllhilfe finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare im Navigationsmenü.
Antragsformulare und Ausfüllhilfe KindergeldDie entsprechende Familienkasse ist für jene die in Deutschland leben, die Familienkasse des Bezirkes wo Sie leben. Die Familienkasse ist physisch bei den Arbeitsämtern angesiedelt.
Haben Sie in Deutschland keinen Wohnsitz sind aber erwerbstätig, dann ist die zuständige Familienkasse jene wo sich die Lohnsteuerstelle Ihres Betriebes befindet.
Beamte oder Angehörige des öffentlichen Dienstes sowie Empfänger von Versorgungsbezügen wenden sich an Ihren Dienstgeber, oder der zuständigen Familienkasse ihres öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers.
Infolinks: Familienkassen Kindergeld für Beamte
Mit der Beantragung des Kindergeldes verpflichten Sie sich Ihrer Familienkasse unverzüglich alle Änderungen Ihrer Verhältnisse und denen Ihrer Kinder mitzuteilen. Dies gilt auch für Veränderungen die nach dem Ende des Kindergeldbezugs bekannt werden, welche rückwirkend ausgelegt werden können. Bezogenen Sozialleistungen müssen gemeldet werden. Eine Unterachtung dieser Meldepflicht kann eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellen.
Was Sie melden müssen
Die gesamte Auflistungen aller meldepflichtigen Ereignisse finden Sie unter dem folgenden Link.
Alle Veränderungen die an die Familienkasse gemeldet werden müssenDeutsche Staatsbürger erhalten grundsätzlich Kindergeld, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.
Deutsche Staatsbürger welche im Ausland ihren Wohnsitz haben erhalten Kindergeld wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Auch bei beschränkter Steuerpflicht kann man Kindergeld erhalten wenn man in einem Versicherungspflichtigen Verhältnis mit der Bundesagentur für Arbeit steht oder als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist. Auch Rentner haben Anrecht wenn Sie nach deutschen Rechtsvorschriften eine deutsche Rente beziehen und Staatsangehöriger der EU oder des EWR sind.
In Deutschland wohnende Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder einen Aufenthaltstitel besitzen. EU und EWR Bürger können auch ohne einer Niederlassungserklärung oder Aufenthaltstitel Kindergeld erhalten.
Flüchtlinge und Asylberechtigte können ebenfalls Kindergeld erhalten.
Kinder im ersten Grad und mit dem Antragsteller verwandte Kinder, darunter auch adoptierte Kinder.
Kinder des Ehegatten
Kinder des eingetragenen Lebenspartners und Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat.
Pflegekinder, wenn der Antragsteller mit ihnen durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band verbunden ist und er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat. Die Pflegekinder müssen wie eigene Kinder zur Familie gehören; ein Betreuungsverhältnis zu den leiblichen Eltern darf nicht bestehen.
Infolinks: Wer ist Kindergeldanspruchberechtigt
Kindergeldanspruch besteht vom Tage der Geburt und endet mit der Vollendung des 18ten Lebensjahres (sprich dem 19ten Geburtstag) des Kindes.
Ferner kann ein Anspruch auf Kindergeld auch über den 18ten Geburtstag bestehen, endet dann aber spätestens mit der Vollendung des 25sten Lebensjahres des Kindes. Dabei kann sich das Ende weiter nach hinten verschieben, wenn Zeiten des Wehr- und bzw. Zivildienstes, oder Zeiten als Entwicklungshelfer anzurechnen sind. Anspruch auf Kindergeld über 18 hat man wenn sich das Kind in Ausbildung befindet. Für die genauen Regelungen bitte Kindergeld über 18 lesen.
Für ein volljähriges Kind muss das Kindergeld neu beantragt werden.
Alle Veränderungen die an die Familienkasse gemeldet werden müssen