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Hartz 4 Empfänger welche mit Kindern, für welche sie kindergeldberechtigt sind, in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben Anspruch auf Kindergeld.
Das Kindergeld ist eine Leistung der Familienkasse welche zumindest bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres des Kindes ausbezahlt wird. Ist das Kind anschließend noch in Ausbidung oder Arbeitssuchend, wird das Kindergeld auf Antrag auch noch länger ausbezahlt.
KindergeldbezugsdauerSofern Kinder das Kindergeld nicht für die Deckung ihres eigenen Lebensunterhaltes benötigen, wird das Kindergeld bei Empfängern von Arbeitslosengeld II also Hartz 4 Empfängern als Einkommen angesehen.
Dies scheint ungerecht, wurde aber vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010 als nicht gegen das Grundrecht verstossend, und somit gesetzmässig erklärt. Das Gericht war der Auffassung, dass die vollständige Anrechnung des Kindergeldes auf eine Sozialleistung z.B Hartz 4 das Existenzminimum nicht gefährdet.
Wichtig - Ist das Kind volljährig wird das Kindergeld als Einkommen der Eltern berechnet, wenn das Kind noch im gemeinsamen Haushalt wohnt. Wohnt das Kind aber nicht mehr im gemeinsamen Haushalt und das Kindergeld wird an das Kind weitergeleitet, dann wird das Kindergeld nicht auf die Hartz 4 Leistung angerechnet.Die Weiterleitung des Geldes muss allerdings im gleichen Monat erfolgen.
Damit Kinder von Hartz 4 Empfängern und Geringverdienern, trotzdem eine entsprechende Entwicklung und die Förderung erhalten, hat die deutsche Regierung im Jahre 2011 das Bildungspaket mit den sogenannten Bildungs- und Teilhabeleistungspaket eingeführt. Leider ist das vielen Anspruchberechtigten unbekannt ()wie zum Beispiel Hartz 4 Empfängern) und wird nicht sehr häufig in Anspruch genommen.
Kindergeldberechtigte Eltern können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrages eine der folgenden Leistungen beziehen:
Anspruch Bildungspaket |
---|
Arbeitslosengeld II (Hartz IV) |
Sozialgeld |
Sozialhilfe |
Kinderzuschlag |
Wohngeld |
Das Bildungspaket kann gewährt werden wenn das Kind:
das 25 Lebensjahr nicht vollendet hat |
eine Allgemein- oder Berufsbildende Schule besucht |
keine Ausbildungsvergütung erhält |
Somit sind Azubis nicht Bildungspaketberechtigt.
Die Bildungs - und Teilhabeleistungen decken die Grundförderunge das Kindes bezüglich Ausbildung und Teilnahme am sozailen Laben ab. So werden folgende Dinge gefördert :
Schul- und Klassenfahrten |
Schulbedarf |
Schülerbeförderung |
Nachhilfe |
Mittagessen |
Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit |
Hier finden sie die genauen Regelungen zu den -
Bildungs- und Teilhabeleistungen