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Lange wurde sie diskutiert und sowohl der Zeitpunkt sowie die Kindergelderhöhung wurden lange diskutiert und es gab die verschiedensten Vorschläge von den entsprechenden Parteien. Schlussendlich war es so weit.
Das Bundeskabinett hat am 25.03.2015 beschlossen, das Kindergeld sowie den Kinderfreibetrag rückwirkend zum 1.1.2015 folgendermassen zu erhöhen.
Jahr | Kind 1 und 2 | Kind 3 | ab Kind 4 |
---|---|---|---|
2015 | 188 Euro | 194 Euro | 219 Euro |
Jahr | Kind 1 und 2 | Kind 3 | ab Kind 4 |
---|---|---|---|
2016 | 190 Euro | 196 Euro | 221 Euro |
Das sind die neuen Beträge des Kindergeldes für das Jahr 2016 welches schon im März 2015 beschlossen wirde. Die Ergögung für das Vorjahr war geringer als erwartet ausgfallen und so hat sich damals die Bundesregierung entschlossen auch gleich die Erhöhung für das JAhr 2016 fertzulegen.
Die neuerliche Erhöhung der Kindergeldes im Jahre 2016 beträgt genauso wie im Vorjahr 2 Euro pro Kind.
Die Zählweise der Kinder also welches Kind als erstes, zweites, drittes oder viertes Kind gilt, richtete sich nach der Reihenfolge der Geburten. Grundsätzlich ist dabei das älteste Kind immer das erste Kind. Eine andere Zählweise kann sich allerdings durch ein sog. Zählkind ergeben, was der Fall sein kann, wenn es Kinder aus verschiedenen Beziehungen gibt. Dabei kann ein Kind aus vergangenen Beziehungen als Zählkind (erstes Kind) angegeben werden, was zu einem höheren Anspruch an Kindergeldführen kann.