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Kindergeld

Kindergeld in Deutschland

Das Kindergeld in Deutschland ist das Kernelement der Familienförderung. Keine andere kinderbezogene Leistung wird an sonst so lange zur Unterstützung der Familien ausbezahlt. Das Kindergeld soll Familien helfen, die Kosten der Kinder, wie Schulungskosten, Lebenshaltungskosten, und Ausgaben für den täglichen Gebrauch leichter bewältigen zu können. Vor allem junge Familien und alleinerziehende Elternteile sollen so unterstützt werden.

Auf unserer Webseite widmen wir uns den sozialen Förderungen der Familie wie auch dem Kinderzuschlag. Über das Menü oben können Sie zu den verschiedenen Familienleistungen navigieren und sich zu den entsprechenden Familienleistungen informieren. Auf unseren Blog informieren wir über aktuelle Neuigkeiten zu den Familienleistungen. Sollten Sie weitere Fragen haben, versuchen wir gerne Ihnen weiter zu helfen.

In Kurzform werden folgend die wichtigsten Fragen beantworten zum Kindergeld beantwortet. Detaillierte Informationen zu den Themen, finden Sie über das Navigationsmenü.



Die meist gestellten Fragen

Wer erhält Kindergeld

Kindergeldberechtigt sind in Deutschland an all jene Personen, welche ein Kind haben, und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Sie müssen für dieses Kind erziehungsberechtigt sein, was im Normalfall die leiblichen Eltern sind. Es kann aber auch die Pflegefamilie oder Adoptivfamilie sein, wenn sie die Verantwortung für ein Kind übernommen haben und dieses Kind im gemeinsamen Haushalt mit Ihnen gemeinsam wohnt.

Ausländer welche in Deutschland arbeiten und dafür Abgaben leisten haben ebenfalls Kindergeldanspruch auch wenn Sie keinen deutschen Wohnsitz haben. Dabei gibt es für EU Bürger und nicht EU Bürger unterschiedliche Regelungen. Diese können sie im folgenden Link finden.

Anspruch auf Kindergeld

Kindergeldhöhe Kindergeldhöhe

Die Höhe des Kindergeldes ist von Interesse, wenn man für die zukünftige persönliche Familienplanung seine Finanzen checkt. Man möchte ja gerne wissen wie hoch die direkten Zahlungen vom deutschen Staat sind.
Die Kindergeldhöhe in Deutschland ist gestaffelt pro Kind. Es gibt vom deutschen Staat mehr Kindergeld pro Kind, wenn man mehr Kinder hat. Damit will der deutsche Staat besonders die Grossfamilien unterstützen.

Die letzten Jahre gab es jeweils ein kleine Erhöhung des Kindergeldes. Die Kindergelderhöhung betrug im Jahr 2015 vier Euro pro Kind und danach im Jahre 2016 und 2017 jeweils 2 Euro pro Kind. So gibt es nun ab 2017 für das erste und zweite Kind 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro und ab dem vierten Kind 223 Euro monatliches Kindergeld. Verwenden Sie unseren Kindergeldrechner. Dieser zeigt Ihnen nicht nur die Kindergeldhöhe sondern auch Ihre Auszahlungstermine.

Anzahl Kinder Kindergeld Neu 2015 Kindergeldhöhe 2015 Kindergeld Neu 2016 Kindergeldhöhe 2016 Kindergeld Neu 2017 Kindergeldhöhe 2017
1 188 Euro 190 Euro 192 Euro
2 376 Euro 380 Euro 384 Euro
3 570 Euro 576 Euro 582 Euro
4 789 Euro 797 Euro 805 Euro
5 1008 Euro 1018 Euro 1028 Euro
mehr Kinder Kindergeldrechner Kindergeldrechner Kindergeldrechner
Höhe Kindergeld

Kindergeld Auszahlungstermine Kindergeld Auszahlungstermine

Sehr oft sind auch die Auszahlungsterminen der Kindergeldes von Interesse. Man möchte wissen, wann man über die Familienförderung tatsächlich verfügen kann. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt monatlich. Der genaue Auszahlungstermin variiert monatlich, und richtet sich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer. Diese Kindergeldnummer ist in allen Schreiben der Familienkasse aufgeführt oder auch auf allen Überweisungen der Familienkasse zu finden.

Kindergeldendziffern gibt es von 0 bis 9 und entsprechend dieser 10 Kindergeldendziffern erfolgt auch die Zahlung des Kindergeldes. Um ihre Kindergeldauszahlungstermine herauszufinden verwenden Sie am besten unseren

Kindergeldrechner.

Wie lange erhält man Kindergeld ?

Es ist die längste aller Familienförderungen für Ihr Kind. Normalerweise ist die Kindergeldbezugsdauer vom Tage der Geburt des Kindes, bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres des Kindes. Darüber hinaus hat man Kindergeldanspruch wenn sich Ihr Kind in Ausbildung oder Studium oder auch Arbeitssuche befindet. Hier zählt sowohl Lehre als auch Studium wenn diese Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Ist dies der Fall erfolgt die Kindergeldauszahlung bis zur Vollendung des 25ten Lebensjahres. Die Bezugsdauer kann sich noch verlängern, wenn Ihr Kind anrechnungsfähige Zeiten im Grundwehrdienst oder als Entwicklungshelfer erworben hat. Diese Zeiten werden voll angerechnet und erhöhen somit die Altersgrenze für den Kindergeldbezug.

Alter des Kindes Erhalt des Kindergeldes
18 immer
21 Kind ist Erwebslos
25 Studium, Ausbildung muss ernsthaft betrieben werden
25 Arbeitsplatzsuche muss nachgewiesen werden
25 Soziales oder ökologisches Jahr
älter als 25 Kindergeld über 25
Wie lange Kindergeld

Wo wird Kindergeld beantragt

Wenn man zum ersten Mal Kindergeld beantragt, fragt man sich wo und wie man das eigentlich machen muss. Denn man hat im Normalfall, noch nie mit dieser Behörde zu tun gehabt die sich Familienkasse oder auch umgangssprachlich Kindergeldkasse nennt. Die Familienkassen sind bei den örtlichen Arbeitsämtern untergebracht. Bei Ihrer zuständigen Familienkasse, dies ist jene Familienkasse welche sich in dem Bezirk oder Kreis befindet, wo Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, ist der Kindergeldantrag schriftlich einzureichen.

Beamte oder Angehörige des Öffentlichen Dienstes sowie Empfänger von Versorgungsbezügen wenden sich mit Ihren Kindergeldanträgen an Ihren Dienstgeber oder an die Familienkasse ihres öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers.

Alle Familienkassen In Deutschland finden Sie hier:

Familienkasse

Antragsformulare Kindergeld

Kindergeld Antragsformular Der Kindergeldantrag ist schriftlich bei Ihrer Familienkasse einzureichen.

Für den Kindergeldantrag gibt es selbstverständlich von der Familienkasse veröffentlichte Vordrucke und Antragsformulare. Diese sollten sie auch verwenden un die Antragstellung zu erleichtern. Neben den Kindergeldantrag gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Beilagen, Sonderanträgen und Mitteilungsformulare welche Sie bei Bedarf ausfüllen und vorweisen müssen. Diese Formulare erhalten sie entweder bei der Familienkasse, oder Sie können diese auch bei uns hier auf der Webseite downloaden.

Wer den Kindergeldantrag erstmalig bei der Familienkasse einreicht, muss die beiden Formulare Kindergeldantrag KG1 und die Anlage Kind ausfüllen. Meldet man nur ein weiteres Kind hinzu, dann reicht es wenn man nur die Anlage Kind ausfüllt. Wie haben alle Formulare und eine Ausfüllhilfe unter dem folgenden Link zur Verfügung gestellt.

Kindergeldformulare

Möglichst schnell zur Kindergeldauszahlung

Bei der Geburt gibt es einige organisatorische Aufgaben für die Eltern zu erledigen. Natürlich sollte versucht werden die Familienleistungen auch zeitnah zu erhalten. Denn die Familienkassen benötigen etwas Zeit zur Bearbeitung und Genehmigung der Anträge. Das Kindergeld kann nur mit der abgestempelten Geburtsurkunde und der Steuernummer des Kindes beantragt werden. So sollten Sie alle Unterlagen vorbereiten und bei Erhalt der Steuer ID diese Unterlagen unmittelbar bei der Familienkasse einreichen.

Nach der Geburt sollten Sie mit dem Kindergeldantrag nicht zu lange warten. Rückwirkend nach Einreichsdatum das Antrages, wird das Kindergeld nur für maximal ein halbes Jahr genehmigt wird.

Familienkassen

Das Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt. Allerdings ist das nicht der Fall wenn man Beamter ist. Dort folgt der Kindergeldantrag über seinen Arbeitgeber.

Die Familienkassen sind physisch bei den Arbeitsämtern untergebracht. Bei Ihnen reicht man den Kindergeldantrag ein und dieser wird auch von dieser auch entschieden. Zur Antragstellung gibt es vorgedruckte Formulare die sich in unseren Formular Download Bereich einsehen und auch downgeloded werden können. Zur erstmaligen Antragstellung benötigt man das Antragsformular KG1 und die Anlage Kind. Die Anlage Kind ist für jedes einzelne Kind extra auszufüllen. Wichtig ist die Steuer ID Nummer die sowohl für den Antragsteller als auch für das Kind eingebracht werden muss. Damit will der deutsche Staat Doppelzahlungen für das Kindergeld unterbinden.

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