Kindergeld und die Steuer – die Kinderfreibeträge sind falsch berechnet.

Die Kinderfreibeträge wurden falsch berechnet, hat das Finanzgericht Niedersachsen festgestellt. Der Kinderfreibetrag Soll dafür sorgen dass ein bestimmter Teil des Einkommens der Kindergeld Bezieher nicht besteuert wird damit diese das Existenzminimum ihres Kindes sichern können.

Der Kinderfreibetrag wird automatisch in einer so genannten „Besser Rechnung“ beim Einkommensteuerausgleich angewandt. Es wird automatisch berichtet ob der Bezug des Kindergeldes oder der Kinderfreibetrag eine Besserstellung für den Einkommenssteuerpflichtigen darstellt.

So wie jetzt der Kinderfreibetrag, da wir das Existenzminimum des Kindes absichern soll, auch regelmäßig mit dem Existenzminimum erhöht. Dies wurde Aber im Jahre 2014 unterlassen und würde jetzt vom Finanzgericht Niedersachsen kritisiert.

Kindergeld Steuer

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Was müssen die Kindergeld Bezieher machen ???

Die Bezieher des Kindergeldes werden von einer eventuellen Erhöhung des Kinderfreibetrages durch das Bundesfinanzgericht automatisch profitieren. Denn die Steuerbescheide werden im Punkt Paragraph 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz automatisch offen gehalten, und nur vorläufig durchgeführt.
Ein entsprechendes Urteil ist Karlsruher Bundesfinanzgerichtshofes wurde dementsprechend automatisch mit den erhöhten Beiträgen bei der Steuererklärung in zur Anwendung kommen.

Können alle Bezieher des Kindergeldes auf eine Steuerrückerstattung hoffen ???

Nicht für alle Bezieher von Kindergeld winkt eine Steuerrückerstattung. Denn die Steuerbehörde prüft automatisch was für den Antragsteller der Steuererklärung günstiger ist. Ist es das Kindergeld, oder ist es die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag. Ist diese höher als das Kindergeld wird sind zur Anwendung gebracht. Ist diese geringer wird Sie nicht berücksichtigt, und in diesem Fall ist auch mit keiner Steuerrückerstattung zurechnen.




Kindergeld während der Lehre

Auf unserer Kindergeld Seite, erhalten wir oft Anfragen bezüglich den Bezug von Kindergeld und verschiedenen Ausbildungen, wie zum Beispiel Eine Lehre.

Oft ist der Fragesteller der Meinung, da bei einer Lehre ein Gehalt bezogen wird, keinen Anspruch auf Kindergeld zu haben. Dies ist aber so nicht richtig, und das werden wir weiter unten ausgiebig erläutern.

Kindergeld und Lehre

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Generelle Regelungen für den Bezug des Kindergeldes in Ausbildung

Wenn sich das Kind in erst Ausbildung befindet, und unter 25 Jahren alt ist, haben die Kindergeld – Berechtigten Anspruch auf Kindergeld. Dies sind im Normalfall die Eltern, können aber auch Pflegeeltern oder Grosseltern sein.

Wenn das Kind nicht mehr in gemeinsamen Haushalt wohnhaft ist, hat das Kind in Ausbildung auch die Möglichkeit das Kindergeld selbst zu beziehen. Dazu muss ein Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Dieser heißt Abzweigungsantrag und ermöglicht das Kindergeld direkt an das Kind auszubezahlen.

Kindergeld während der Lehre

Die Lehre ist eine Ausbildung. So wird diese bezüglich des Kindergeldes, so wie jeder andere Ausbildung behandelt. Während einer Lehre besucht man ja auch die Berufsschule und ist nicht nur der Ausbildungsstätte tätig. Dass man bei dieser Art der Ausbildung ein Gehalt bezieht, ist zwar ein großer Unterschied zu anderen Ausbildungen wie Schule, spielt aber in Bezug auf das Kindergeld keine Rolle.

Denn bei Erstausbildungen, gibt es schon seit langem keine Einkommensgrenzen für das Kindergeld mehr, die den Bezug des Kindergeldes einschränken würden. So bekommt der Kindergeldberechtigte nach erfolgreicher Antragstellung bei der Familienkasse das Kindergeld bis zur Beendigung der Ausbildung des Kindes ausbezahlt.

Über dem 18ten Lebensjahres des Kindes muss das Kindergeld bei der Familienkasse beantragt werden. Befindet sich das Kind in Lehre muss eine Bestätigung der Berufsschule eingereicht werden. Diese Berufschulbestätigung muss jährlich eingereicht werden damit die Familienkasse sicher ist dass sich das Kind noch in Ausbildung befindet.

Lese hier die Regelungen für Kinder über 18 Jahre
Kindergeld über 18 Jahre

 

Die wichtigsten Punkte

  • Kindergeld gibt es während der Lehre wenn es eine Erstausbildung ist und das Kind unter 25 Jahren ist.
  • Das Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden wenn das Kind über 18 Jahre ist und in Lehre.
  • Eine Bestätigung der Berufsschule muss jährlich eingereicht werden.
  • Das Kindergeld steht grundsätzlich dem Kindergeldberechtigten und nicht dem Kind zu.
  • Lebt das Kind nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten, kann mit einem Abzweigungsantrag das Kindergeld direkt an das Kind ausbezahlt werden.

 




Die Neuerungen zum Kindergeld für das neue Jahr

Wir haben die neuen Kindergeld und Kinderzuschlag Beiträge für das Jahr 2017 schon seit mehreren Wochen auf unserer Webseite eingearbeitet. In Kurzform aber hier noch die Kindergeldneuerungen und Kurzinfos zum Kindergeld.

Kindergelderhöhung 2017

Im Jahr 2017 werden sowohl das Kindergeld, der Kinderzuschlag als auch die Steuerfreibeträge angehoben. so wie die letzten Jahre gering aber immerhin.

die Regierung ist der Meinung damit die kalte Progression für die Familien einzudämmen. Ob das damit gelingt ist die Frage aber es werden auch die Erhöhung des Kinderzuschlages vor allem Geringverdiener und Familien profitieren welche Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Denn die maximale Höhe des Kinderzuschlages wurde um 10 euro monatlich angehoben.

Was die Voraussetzungen dazu sind findest du hier – Kinderzuschlag Einkommensgrenzen

Kindergeldneuerungen

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Neuerungen bei den Familienkassen

Eine weitere Änderung ist in der Struktur der Familienkassen beschlossen worden. Der Bundestag beschloss ein Gesetz zur Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes. Danach werden für die Familienkassen des Bundes, welche das Kindergeld für Beamte und Bediensteten des Bundes auszahlen, die Bundesagentur für Arbeit oder unter Umständen das Bundesverwaltungsamt zuständig sein. Dies soll die Gefahr der doppelten Zahlung von Kindergeld für ein Kind minimiert. So wurde letztes Jahr die Pflichtangabe der Steuer ID eingeführt, damit man nicht mehr bei verschiedenen Familienkassen für ein Kind mehrfach Kindergeld beziehen kann. Ein Doppelbezug zwischen den beiden Familienkassen für Beamte und normalen Angestellten war aber weiterhin nicht ausgeschlossen, da dies nicht die Familienkassen der Beamten traf.
Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87% aller Kinder bearbeiten, gibt es für die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes mehr als 8.000 Familienkassen des öffentlichen Dienstes !!!!
Mit dieser Änderung soll dieser Missbrauch von Doppelbezügen weiter minimiert werden, und einer straffere kostengünstigere Abwicklung des Kindergeldes für Beamte erreicht werden.

Doppelbezug von Kindergeld

Weiterhin wird es aber Doppelbezüge von Kindergeld für ein Kind geben. Der EUGH hat entschieden dass, das Primärrechts der EU beim Kindergeld in Fällen von mehrstaatlichen Wohnsitzen der Kindeseltern anzuwenden ist. So wurde entschieden dass der Anspruch auf Kindergeld einer im Inland wohnhaften Beamtin der Bundesrepublik Deutschland für das im Inland lebende, minderjährige Kind dieser Frau, nicht deshalb ausgeschlossen ist, da sie mit dem bei der Europäischen Kommission beschäftigten Vater das Kindes, mit welchen Sie nicht verheiratet ist, der aber für das betreffende Kind eine Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder erhält. Somit kann man in einem solchen Fall komplett legal mehrfach Zulagen und Kindergeld für ein Kind beziehen und das abgesegnet von der EU.




Kindergeld 2016

Die Neuigkeiten zum Kindergeld 2016

Kindergeld 2016

Kindergeld 2016

Weiter Infos zum Kindergeld 2016




Kindergeld und die Steuer ID.

Immer wieder kommt es zu Anfragen und großen Unmut bezüglich der Steuer ID welche bis zum Jahresende  an die Familienkasse gesendet werden soll. Wenn man dies nicht täte gäbe es ab Jänner 2016 keine Kindergeldzahlungen von Seiten der Familienkasse, wird oft behauptet. Diese Behauptung wird allerdings von der Familienkasse zurückgewiesen. Sie ist so nicht richtig. Neuanträge müssen ab 2016 diese Steuer ID bei Antragstellung bekannt geben sonst werden Sie nicht mehr bearbeitet.

Ansonst werden die Familienkassen auch weiterhin das Kindergeld pünktlich an alle Familien und Kindergeldberechtigten auszahlen. Alle jene Personen, welche die Steuere ID für das Kindergeld noch nicht bei der Familienkasse abgeben haben, werden im Laufe des nächsten Jahres schriftlich dazu aufgefordert dies zu tun. Nur wer diese Aufforderung nicht nachkommt, dem kann das Kindergeld gestrichen werden.

Warum braucht die Familienkasse die Steuer ID ?

Die Familienkasse wollen mit der eindeutigen Zuordnung des Kindergeldes zu denen entsprechen Steuer IDs des Kindes und des Kindergeldbeziehers, Doppelzahlungen des Kindergeldes für ein Kind vermeiden. Es wurde schon im Jahre 2009 vom Rechnungshof Betrug beim Kindergeld mit doppelten Bezug über verschiedene Familienkassen nachgewiesen. Diese Doppelzahlungen, und Betrug am Sozialsystem, will man mit dieser Änderung nun auch bekämpfen.

Allerdings ist es für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst noch nicht notwendig die Steuer Id bekannt zu geben. Somit ist der Doppelbezug, bei welchen die beiden Elternteile jeweils im öffentlichen Dienst und im Privatsektor arbeiten, noch nicht von dieser jetzigen Regelung betroffen. Allerdings soll es aber auch für Beamte bald verpflichtend sein die Steuernummer bekannt zugeben, so dass es dann nicht mehr möglich sein wird Doppelzahlungen an Kindergeld zu erhalten, ohne dass die Familienkasse dies entdeckt.

Daher ist diese Einführung zu begrüßen. Denn Sozialbetrug, ist Betrug eines jeden Steuerzahlers und geht zu Lasten der gesamten Gesellschaft.

Welche Steuer ID müssen angegeben werden ?

Die Familienkasse benötigten ab 2016 zwei Steuer ID Nummern pro Kindergeldantrag. Es ist sowohl die Steuer ID des Kindes, als auch des Antragstellers, der das Kindergeld beziehen möchte, notwendig.

Wo findet man die Steuer Id ?

Die Steuer ID des Antragstellers findet man auf der Lohnsteuerbescheinigung oder dem Einkommensteuerbescheid. Die Steuer Id wurde auch einmalig in einem Schreiben des Bundesamtes für Steuern mitgeteilt. Wenn sie alle offiziellen Unterlagen und Schreiben aufbewahren sollten Sie diese noch besitzen.

Die Steuer ID des Kindes erhalten Sie ebenfalls durch dieses Schreiben des Bundesamtes für Steuern. Sie wird automatisch nach der Geburt an Sie zugesendet.

Muss die Steuer ID auch für laufende Kindergeldzahlungen angegeben werden?

Die Steuer Id ist für alle laufenden Kindergeldzahlungen notwendig. Auch wenn Ihr Kind studiert und Kindergeld bezieht, muss die Steuer ID angegeben werden. Die Steuernummern wurden erst im Jahre 2008 eingeführt. Trotzdem besitzt jedes in Deutschland geborene Kind eine Steuer Id, auch wenn es vor dem Jahr 2008 geboren wurde. Diese Steuer Id sollten Sie durch ein Schreiben des Bundesamtes für Steuern erhalten haben. Sind sie nicht im Besitz der Steuer ID Ihres Kindes, für welches sie Kindergeld beziehen, können Sie diese nochmal bei Ihrem Finanzamt beantragen.

Neuanträge für Kindergeld und die Steuer ID.

Neue Anträge für Kindergeld, werden nur noch mit der Angabe der Steuer Id des Antragstellers und des Kindes bearbeitet. Daher benötigen Sie nun zur Antragstellung des Kindergeldes, die Geburtsurkunde und das Antragsformular (Link Kindergeld Formularen) mit ausgefüllter Steuer ID. Antragsformulare ohne ausgefüllter Steuer ID werden nicht mehr bearbeitet.

Altanträge für Kindergeld.

Auf den Antragsformularen der Familienkassen, ist die SteuerID schon länger aufgeführt. Haben Sie diese bereits bei ihrem Antrag ausgefüllt, müssen Sie die Steuer ID nicht nochmalig der Familienkasse mitgeteilt werden. Sollte die Familienkesse weitere Informationen von Ihnen benötigen, wird sie sich schriftlich an Sie wenden, und die noch benötigten Informationen Ihnen mitteilen.

Beamte und Steuer Id

Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind noch nicht verpflichtet die Steuer Id Ihrer Familienkasse bekanntzugeben. Allerdings wird dies voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2016 der Fall sein, dass auch diese Berufsgruppe verpflichtet ist, Ihrer Familienkasse die Steuer ID bekannt zugeben.
Wann genau die Steuer Id von Beamten gemeldet gemeldet werden muss, ist noch nicht klar, allerdings gibt es ein voraussichtlichen Zeitraum der mit Herbst 2016 angegeben wird.

Die verpflichtende Einführung der SteuerID zum Kindergeldbezug ab Jannuar 2016.




Die Kindergeld Auszahlungstermine 2016

Wie jedes Jahr veröffentlichen wir auf unserer Webseite, die Kindergeld Auszahlungstermine. Dies geschieht in Form einer Tabelle und wir haben einen tollen übersichtlichen Kindergeld Rechner.

Kindergeld Rechner

Kindergeld Rechner

Wenn Sie in den Kindergeld Rechner die Anzahl ihrer Kinder, sowie Ihre Kindergeldendnummer eingeben, berechnet Ihnen das Tool alle persönlichen Auszahlungstermine des gesamten Jahres. Natürlich auch die ausgezahlte Summe, welche Sie anhand der Anzahl der Kinder, für welches Sie Kindergeldberechtigt sind, erhalten.

Der Rechner ist somit ein sehr übersichtliches Tool um schnell an ihre persönlichen Auszahlungstermin des Kindergeldes zukommen, ohne lange in Tabellen herumsuchen zu müssen.

Mit den Auszahlungsterminen für das Jahr 2016 ist das Kindergeld nun für das Folgejahr komplett. Sowohl über die Erhöhungen des Kindergeldes, die Änderungen bezüglich der Steuer ID, sowie nun zu guter letzt die Auszahlung Termine wurde auf unserer Webseite berichtet.

Im nachfolgenden Link finden Sie zu unseren Kindergeld Rechner.

Kindergeld Auszahlungstermine 2016




Zweiklassen Gesellschaft bei der Steuer ID

Das Kindergeld in Deutschland wurde schon sehr oft ausgenutzt. So wurde von Betrügern Kindergeld bei zwei verschiedenen Familienkassen beantragt, und auf Grund der mangelnden Kontrolle und Bürokratie auch jahrelang doppelt ausgezahlt.

Dies war schon lange bekannt, denn der Rechnungshof hat schon im Jahre 2009 in einem Bericht auf dieses Problem hingewiesen. Sieben Jahre später hat rd der Staat geschafft darauf zu reagieren, und verlangt nun ab dem 1. Jänner 2016 die Steuer ID des Kindes und des Antragstellers (des Kindergeldberechtigten). Mit dieser Steuer ID ist es nun möglich eventuelle doppelte Bezüge des Kindergeldes für ein Kind herauszufinden. Daher ist dies eine sinnvolle Neuerung, den Sozialbetrug gehört unterbunden. Er schadet jedem ehrlichen Steuerzahler der solch einen Betrug zu finanzieren hat.

Der Bundesrechnungshof hat allerdings auch kritisiert, dass diese Neuerung beim Kindergeldbezug nicht für die Familienkasse der Beamten gilt. Eine Berufsgruppe wird von dieser Änderung vorerst ausgenommen. Auch dort sei die Einführung der Steuer ID geplant, dauert aber wegen angeblicher Komplexität länger und es ist noch nicht absehbar, wann diese dort ebenfalls eingeführt wird.

So hatte der Rechnungshof bereits im Jahre 2009 eine massive Kindergeld Abzocke mit Doppelbezügen beim Kindergeld, welche vor allem durch Eltern, bei welchen jeweils ein Elternteil im öffentlichen Dienst und der andere bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt war, aufgedeckt. Dabei wird bei beiden Familienkassen, Kindergeld beantragt und somit auch doppelt bezogen. Im Jahre 2009 wurden so 1300 Fälle von Doppelbezug des Kindergeldes vom Rechnungshof aufgedeckt.

So kritisiert der Rechnungshof nun das Finanzministerium, den geforderten Datenabgleich jahrelang verschleppt zu haben, und nun durch diese mangelhafte Teileinführung dieser Neuerung weiterhin den doppelten Bezug des Kindergeldes zu ermöglichen.




Ist auch in Frankreich die Zeit der hohen Geburtenraten vorbei ?

Frankreich hatte sich bei der Anzahl der Geburten von den restlichen Nationen in Europa abgekoppelt. Während die meisten anderen europäischen Nachbarländer rund um Frankreich, vor allem Deutschland, das Problem mit zu geringe Geburtenraten hatte, war dies in Frankreich jahrelang anders.

Frankreich erlebte einen Babyboom zur Jahrtausendwende und hatte jährlich eine steigende Anzahl der Geburten zu vermelden. Es war eine Erfolgsstory der Familienpolitik, welche dieses Jahr ein abruptes Ende gefunden hat. Die Anzahl der Geburten ist um  rund 2,75 % gesunken und natürlich wird hinterfragt was der Auslöser daran sein könnte.

Frankreich hatte im Jahr 2013 eine massive Reform des Budgets mit weitreichenden Änderungen der Förderungen  der Familienpolitik beschlossen, welche das Budget entlasten sollte. Die Förderung der Familie ist in Frankreich ohnehin nicht mit der deutschen vergleichbar. So wird in Frankreich nur Kindergeld an Familien bezahlt, welche mindestens zwei Kinder haben. Des weiteren wird jetzt nach den Reformen das Kindergeld gekürzt, wenn das Familieneinkommen gewisse Grenzen überschreitet. So gibt es bei einem Familieneinkommen über 6000 Euro nur mehr das halbe Kindergeld und ab 8000 € im Monat nun mehr ein Viertel.

Das Kindergeld ist generell in Frankreich deutlich geringer als in Deutschland. So gibt es in Frankreich für zwei Kinder deutlich weniger Geld vom französischen Staat, als Deutschland für eines. So sieht die Familienförderung in Frankreich Kindergeld in der Höhe von 129 € pro Monat für zwei Kinder, und 295 € für drei Kinder vor.

Auch bei der Elternzeit hat sich Frankreich auf Sparmaßnahmen besonnen. So wurde die maximale Elternzeit für Mütter von 36 Monate auf 18 Monate gekürzt. Zwar wurde auch die Elternzeit für Väter im Rahmen der Gleichberechtigung auf diesen Zeitrahmen (18 Monate) erhöht, was aber nicht so oft in Anspruch genommen wird und so zu hohen Budgeterleichterungen führt.

Der sinkende Geburtenrate wird nun mit diesen Reformen der Familienförderung in Verbindung gebracht. Ob dies der wahre oder ausschließliche Grund ist, wird allerdings bezweifelt, denn auch die stagnierende Wirtschaft und die ökonomische Probleme des Landes werden ebenfalls als Mitverursacher der sinkende Geburtenraten genannt.




Änderungen beim Kindergeld zum Januar 2016 bezüglich der Steuer Identifikationsnummer

Wer ab ersten Januar 2016 Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes für welches Kindergeld beantragt wird bekannt geben. Hintergrund dieser Änderung ist, dass durch die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer sichergestellt wird, dass es nicht zu Doppelzahlungen von Kindergeld für ein Kind kommt.

So müssen alle Neuanträge die beiden Steuer-Identifikationsnummern enthalten. Kindergeldbezieher welche die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben haben, müssen dies um einen weiteren Kindergeldbezug sicherstellen und Rückfragen der Familienkasse zu vermeiden, selbstständig diese an die Familienkasse melden. Die Meldung der Steuer-Identifikationsnummer muss schriftliche and die Familienkasse übermittelt werden. Der Zeitrahmen ist großzügig abgesteckt und so werden es die Familienkassen grundsätzlich nicht beanstanden wenn die Steuer-Identifikationsnummer im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht wird.

Wird die Steuer-Identifikationsnummern nicht im Laufe des Jahres 2016 an die Familienkasse nachgereicht sind die gesetzlichen Voraussetzungen zum Kindergeldbezug nicht erfüllt und die Familienkasse wäre somit gesetzlich verpflichtet die Kindergeldzahlung mit Januar 2016 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern.

Die Wichtigkeit der Meldung an die Familienkasse ist somit nicht zu unterschätzen. Wenn Sie ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihres Kindes nicht kennen, so können Sie diese auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder in Ihrem Einkommensteuerbescheid finden.

Sollten Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer der Lohnsteuerbescheinigung oder auf dem Einkommensbescheid nicht finden, haben Sie folgende Möglichkeiten diese herauszufinden.

3 Möglichkeiten zur Steuer-Identifikationsnummern

  • Sie füllen das Formular Mitteilung der Steueridentifikationsnummer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern aus. (link)
  • Sie können auch eine E-Mail an die Email Adresse -> info@identifikationsmerkmal.de schicken und darum bitten, dass man Ihnen Ihre Steuer-Identifikationsnummer mitteilt.
  • Sie wenden sich per Brief an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Steuer-Identifikationsnummer weder telefonisch noch per E-Mail sondern nur schriftlich übermittelt werden.

Kindergeld Neuanträge ab Januar 2016

Für alle Neuanträge ab Januar 2016 empfiehlt es sich, den Kindergeldantrag erst zu stellen, nachdem das Bundeszentralamt für Steuern Ihnen die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes mitgeteilt hat. Der Kindergeldantrag kann zwar auch ohne die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes gestellt werden, allerdings wird er erst bearbeitet wenn diese vorliegt.




28 Prozent der Bayern sind für das Betreuungsgeld

Eine deutliche Mehrheit der bayerischen Bürger welche in einer Umfrage im Auftrag der SPD befragt wurden halten das Betreuungsgeld für sinnvoll. Es gab schon immer politische Debatten ob das Betreuungsgeld sinnvoll verwenden ist oder nicht. Auch hier gibt es zwei Lager und Vor und Nachteile wurden schon oft diskutiert und auch hier im Blog aufbereitet.

Wenn es nach dem Willen der befragten bayrischen Bürger geht sollte das Geld welches für das Betreuungsgels ausgegeben wird besser in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert werden. Von den etwas 1000 befragten Teilnehmern befürworten demnach nur 28 Prozent eine Fortzahlung des Betreuungsgelds in der jetzigen Form.

Von der Politik wurde die Kritik an der Umfrage zurückgewiesen. Die Sozialministerin Emilia Müller (CSU) sagte dass die Staatsregierung sowohl auf den Ausbau der Kinderbetreuung als auch auf das Betreuungsgeld setzt und somit zur Wahlfreiheit steht.

Es sieht so aus als reissen die negativen Schlagzeilen zum Betreuungsgeld nicht ab. Wo das hinführt wird sich weisen. Noch steht die Politik zu diesem Sozialgesetz und der Förderung der Familie in dieser Form.